Unsere stellvertretende Geschäftsführerin, Cornelia Rasulis, hatte die Gelegenheit, am 19. September 2026, einen Tag vor der Wahl in Berlin, anlässlich des „Pastascuitta antifascista“, das von unserem Kooperationspartner Nachbarschaftshaus Urbanstraße e. V. organisiert wurde, auf dem Zickenplatz in Kreuzberg eine Rede zum Asylrecht zu halten. Neben vielen Beiträgen von Nachbar:innen und sozialen Initiativen gab es antifaschistische Pasta, so wie in Italien jedes Jahr ein Öffentliches Pastaessen als Erinnerung an den Sturz des italienischen Faschismus am 25. Juli 1943 stattfindet.
Im Folgenden die Rede von Cornelia Rasulis:
„Wir haben auch eine Rechtsberatungsstelle für Asylrecht und Aufenthaltsrechts und Ich freue mich sehr, heute hier eingeladen zu sein, um einige Worte zum Asylrecht zu sprechen. Vielen Dank.
Ich möchte zunächst an die Genfer Flüchtlingskonvention erinnern, die 1951 in Kraft trat und 1967 ausgeweitet wurde. Alle Menschen, die aufgrund ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugungen geflüchtet sind, sollen Schutz erhalten. Dies entstand aus dem Schock der Erfahrungen vor dem Hintergrund des Nazi-Regimes und dem zweitem Weltkrieg, angesichts von Millionen Ermordeter, Verfolgter, Vertriebener. Auch damals hatten viele Staaten Geflüchteten die Aufnahme verweigerten: z.B. auch die USA, England, Kuba oder die Schweiz und viele andere.
In Deutschland wurde das Recht auf Asyl mit dem Artikel 16a in das Grundgesetz geschrieben: politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Was ist aber daraus geworden?
Obwohl diese gesetzlichen Grundlagen immer noch für Deutschland, die EU und international gelten, sind sie in den letzten Jahrzehnten Stück für Stück eingeschränkt worden.
Im Jahr 2025 waren weltweit 117,8 Millionen Menschen auf der Flucht, aber es ist so gut wie unmöglich geworden, Grenzen zu überwinden und sicheren Schutz zu finden.
Die Nationalstaaten, egal wo, schotten sich ab, ziehen Mauern und Zäune hoch, bringen Geflüchtete in Lager, foltern und ermorden sie.
Die EU arbeitet schon länger u. a. mit Terrorregimen zusammen, um Geflüchtete von ihren Grenzen abzuhalten. Doch Push-Backs sind immer noch illegal und Zurückweisungen an den deutschen Grenzen haben keine rechtliche Grundlage.
Auch die Verschärfung der Asylgesetzgebung, EU-weit nicht erst durch GEAS und in Deutschland durch viele Einzelgesetze und Verordnungen, schränken die Rechte und Menschenwürde von Geflüchteten immer mehr ein, nehmen ihnen die Lebensgrundlage und bringen sie aktuell durch absurde Abschiebeverfahren in Lebensgefahr.
Deshalb ist es umso wichtiger, immer wieder daran zu erinnern, dass geflüchtete Menschen Rechte haben, und diese immer wieder aktiv und laut einzufordern.
Demokratie heißt Menschenrechte, auch und gerade für Geflüchtete.“