Am 3. August 2014 begann der sogenannte Islamische Staat (ISIS) seinen systematisch geplanten Genozid an der êzîdischen Gemeinschaft in Şingal. Tausende Êzîd*innen wurden ermordet, Hunderttausende vertrieben, verschleppt und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Bis zu 7.000 êzîdische Frauen und Kinder wurden entführt, versklavt und insbesondere sexualisierter Gewalt, Folter und Ausbeutung ausgesetzt. Êzîdische Jungen wurden gezielt verschleppt, ideologisch indoktriniert, militärisch ausgebildet und für die Zwecke des ISIS, unter anderem für Selbstmordanschläge, missbraucht.
Der Genozid entstand nicht plötzlich. Völkermorde beginnen mit jahrelanger Entmenschlichung, Diskriminierung und der Verbreitung von Hass gegen eine Bevölkerungsgruppe. Die êzîdische Gemeinschaft war über Jahrhunderte Verfolgung und Angriffen aufgrund ihrer religiösen Identität ausgesetzt.
Zwölf Jahre später sind die Folgen dieser Verbrechen weiterhin Realität. Mehr als 2.500 êzîdische Frauen und Kinder gelten bis heute als vermisst. Die Suche nach ihnen und die Aufklärung der Verbrechen müssen fortgesetzt werden.
Gedenken bedeutet mehr als die Erinnerung an vergangene Verbrechen. Es bedeutet, die Kontinuitäten von Gewalt sichtbar zu machen und Verantwortung für die Gegenwart zu übernehmen. Antiêzîdischer Rassismus hat mit dem Ende der territorialen Kontrolle des ISIS nicht aufgehört. Hass, Verschwörungsmythen und die Abwertung êzîdischer Identität bestehen weiterhin fort.
Im Irak, in Syrien und in der Türkei erleben Êzîd*innen weiterhin strukturelle Diskriminierung, Ausgrenzung und antiêzîdischen Rassismus. Fehlender Schutz, Vertreibung und anhaltende Hasskampagnen zeigen, dass die Ursachen, die den Genozid ermöglicht haben, noch nicht vollständig überwunden sind.
Auch in Deutschland endet antiêzîdischer Rassismus nicht an Grenzen. Rassistische Ideologien nehmen transnationale Formen an und wirken auch in der Diaspora fort. Deshalb braucht es Schutzräume, Unterstützung für Überlebende und eine konsequente juristische Aufarbeitung der Verbrechen.
Die Anerkennung des êzîdischen Genozids durch den Deutschen Bundestag im Jahr 2023 war ein wichtiger Schritt. Daraus müssen konkrete Konsequenzen folgen: Menschen aus einer vom Genozid betroffenen Gemeinschaft dürfen nicht in Regionen abgeschoben werden, in denen weiterhin keine ausreichende Sicherheit und kein wirksamer Schutz vor Verfolgung gewährleistet sind.
Wir erinnern an die Verstorbenen, an die Überlebenden, die Hinterbliebenen und an alle Menschen, die weiterhin vermisst werden. Wir fordern die vollständige strafrechtliche Verfolgung der Täter*innen und den Schutz der Rechte und Sicherheit der êzîdischen Gemeinschaft weltweit.
Gedenken heißt Verantwortung übernehmen. Für die Vergangenheit, die Gegenwart und die Zukunft.
Verein der Eltern aus Kurdistan in Deutschland e.V. - Yekmal
03. August 2026